Beförderung von einer ausserordentlichen Professur auf eine ordentliche Professur
Gem?ss der Professorenverordnung kann frühestens zwei Jahre nach der Ernennung einer ausserordentlichen Professorin/eines ausserordentlichen Professors beim Pr?sidenten der ETH Zürich die Einleitung eines Bef?rderungsverfahrens durch die 澳门美高梅金殿 beantragt werden. Diesem Antrag sind neben CV und externen Gutachten die Ergebnisse einer Evaluation der Leistungen in Lehre und Forschung beizulegen.
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