Studierende aus der EU/EFTA

Bitte folgen Sie den Anweisungen in dem für Sie relevanten Abschnitt.

Sie müssen eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Schweiz beantragen.

Die Befreiung ist nur gew?hrleistet, wenn Sie keinerlei Einkünfte haben. Sobald Sie Einkünfte erhalten, beachten Sie Arbeiten mit der Europ?ischen Krankenversicherungskarte.

Wenn Sie in Ihrem Heimatland privat versichert sind, k?nnen Sie eine Befreiung beantragen. Allerdings wird die Befreiung unserer Erfahrung nach in fast allen F?llen abgelehnt.

Wir empfehlen Ihnen dringend, gleich zu Beginn Ihres Aufenthalts ein Schweizer Krankenversicherungspaket für internationale Studierende abzuschliessen (für EU/EFTA Bürger/innen: Im Kanton Zürich m?glich, in anderen Kantonen gelten ggf. andere Regeln).

Wenn Sie weder eine europ?ische Krankenversicherungskarte noch eine private Versicherung aus Ihrem Heimatland haben, müssen Sie ein Schweizer Krankenversicherungspaket für internationale Studierende abschliessen (für EU/EFTA Bürger/innen: Im Kanton Zürich m?glich, in anderen Kantonen gelten ggf. andere Regeln).

Studierende aus der UK mit eine UK Global Health Insurance Card (GHIC) k?nnen eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Schweiz versuchen.

Folgen Sie dem Befreiungsprozess für Studierende mit einer EU Krankenversicherungs?karte. Wir k?nnen jedoch nicht garantieren, dass die Befreiung erfolgreich ist.

Falls die Befreiung abgelehnt wird, müssen Sie sofort handeln und eine Schweizer Krankenversicherung für internationale Studierende oder normale KVG Versicherung abschliessen.

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Für BSc, MSc, Joint Master und MAS Studierende

Für Austauschstudierende

Mobilit?tsstelle

ETH Zurich
R?mistrasse 101
HG F 23.1
8092 Zürich
Schweiz

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Das International Student Office bleibt vom 23. Dezember 2024 bis 3. Januar 2025 geschlossen.

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