Patente anmelden
Bereit für die Patentanmeldung?
Reichen Sie Ihre Erfindungsmeldung bei ETH transfer ein!
Download Erfindungsmeldung (DOCX, 280 KB)
Kontakt: Patrizia Zuppinger
Bitte das Template Download Erfindungsmeldung (DOCX, 280 KB) herunterladen und ausfüllen. Das Template wurde mit MS Office erstellt und ist von daher bedingt kompatibel mit anderen Textverarbeitungsprogrammen wie Open Office.
Für einen Windows Rechner: Invention_Disclosure_XXXX_Windows.docx
Für einen Mac: Invention_Disclosure_XXXX_Mac.docx
Die Erfindungsmeldung fragt Details zur technischen Erfindung als auch das Marktpotential ab, damit ETH transfer die notwendige Entscheidungsgrundlage zur Verfügung steht. Bitte alle Fragen so pr?zise wie m?glich beantworten, damit der Evaluationsprozess effizient verl?uft. Der Erfindungsmeldung folgt ein Beratungsgespr?ch zwischen den Erfindern und dem verantwortlichen Technologiemanager.
Für Fragen zur Erfindungsmeldung stehen Ihnen unsere Technologiemanager bei ETH transfer zur Verfügung. Allgemeine Fragen k?nnen ebenfalls an ETH transfer gerichtet werden:
ETH transfer Team
www.ethz.ch/transfer-de
Angestellte der ETH Zürich müssen jede Diensterfindung schriftlich an ETH transfer melden. Diese Meldepflicht gilt auch für Erfindungen, welche aus einer Forschungszusammenarbeit hervorgehen und im Namen einer Firma zum Patent angemeldet werden. Ausnahmen:
- Privaterfindungen ohne Nutzung der Infrastruktur der ETH Zürich und die nicht in den angestammten Forschungsbereich fallen,
- Erfindungen von Studierenden im Rahmen einer Bachelor-?? oder Masterarbeit (sofern keine weiteren Mitarbeiter, z.B. Betreuer, beteiligt waren),
- Erfindungen von Professoren im Rahmen einer Beratungst?tigkeit ohne Nutzung von Infrastruktur der ETH Zürich.
Nach Eingang der Erfindungsmeldung meldet sich der zust?ndige Technologiemanager bei den Erfindern, um vertiefte Informationen zur Erfindung zu erhalten. Eine grosse Rolle spielt dabei die Frage, ob eine kommerzielle Verwertung des Patents sinnvoll und m?glich ist. Darauf folgt die Evaluation durch die IP-Gruppe von ETH transfer.
Positive Evaluation: ETH transfer vermittelt den Patentanwalt, der gemeinsam mit den Erfindern die Patentschrift formuliert. Im weiteren Verlauf übernimmt ETH transfer die Administration und die Kosten, w?hrend die Erfinder für die fachlichen Inhalte und Informationen zust?ndig sind. Gemeinsam suchen ETH transfer und Erfinder einen Lizenznehmer.
Negative Evaluation: Die Entscheidung zur Patentanmeldung wird an die zust?ndige Professur delegiert. Die Professur kann sich auf eigene Kosten für die Patentanmeldung entscheiden. Ist auch die Professur nicht an einer Patentanmeldung im Namen der ETH Zürich interessiert, so kann die Erfindung an die Erfinder abgetreten werden. Eine Abtretung ist rechtsgültig, wenn sie von der Vizepr?sidentin schriftlich best?tigt wurde. Die Erfinder k?nnen dann in eigenem Namen und auf private Kosten ein Patent anmelden und dieses unabh?ngig von der ETH Zürich verwerten.
Download Für die Details bitte die Verwertungsrichtlinien konsultieren. (PDF, 156 KB)
ETH transfer führt die Verhandlung
ETH transfer ist verantwortlich für die Verhandlung und Ausarbeitung des Vertrags. Mit dem Lizenzvertrag übertr?gt die ETH Zürich die Nutzungsrechte von Patenten und/oder Software an Dritte zum Zweck der Vermarktung. Die Bedingungen sowie die Art und H?he der Entsch?digung werden im Lizenzvertrag festgehalten. Lizenzvertr?ge müssen zwingend im Namen der ETH Zürich von der Vizepr?sidenten für Wissenstransfer und Wirtschaftsbeziehungen unterzeichnet werden.
M?gliche Lizenznehmer und deren Vermarktungsstrategie
- Die Erfinder entwickeln die Technologie selbst bis zur Marktreife und gründen eine eigene Firma (Spin-??off, Pioneer Fellows).
- Eine etablierte Firma entwickelt aus der Technologie ein marktf?higes Produkt und kommerzialisiert dieses.
An der ETH Zürich werden die Erfinder an den Einkünften beteiligt, welche die ETH Zürich z.B. durch Lizenzierung einer Erfindung oder anderer Immaterialgüter erzielt. Die ersten Lizenzeinnahmen werden zun?chst zur Deckung der Patentierungskosten (z.B. für Patentanw?lte) verwendet. Die restlichen Einnahmen werden in der Regel wie folgt aufgeteilt (soweit keine finanziellen Ansprüche Dritter bestehen):
- 1/3 geht an die Erfinder,
- 1/3 geht für Forschungszwecke an die Professur, aus welcher die Erfindung hervorgegangen ist,
- 1/3 geht an die ETH Zürich zur Unterstützung der Forschung und des Technologietransfers an der ETH Zürich.