Fixlohn
Doktorierende, Postdoktorierende und wissenschaftliche Assistierende sind an der ETH Zürich üblicherweise mit Fixlohn angestellt.
Per 1. Januar 2025 hebt die ETH Zürich die Fixl?hne um einen gestaffelten Frankenbetrag an.
Mehr dazu lesen Sie im Intern aktuell-Beitrag ?Lohnanpassung bei Doktorierenden, Postdoktorierenden und wissenschaftlichen Assistierenden?.
Doktorierende
Der Fixlohn von Doktorierenden richtet sich nach einem der untenstehenden Ans?tze (Standard, Ansatz 2, 3, 4 oder 5), welcher im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Bis im dritten Jahr erh?ht sich der Lohn automatisch um die vorgegebenen j?hrlichen Schritte des jeweiligen Ansatzes. Ab dem vierten Jahr wird keine weitere Lohnerh?hung ausgerichtet.
Fixl?hne per 1. Januar 2024 (in CHF)
Anhebung per 1. Januar 2025: neue Fixl?hne (in CHF)
Wissenschaftliche Assistierende I
Der Fixlohn von wissenschaftlichen Assistierenden I erh?ht sich bis im dritten Jahr automatisch in den vorgegebenen Schritten, siehe folgende Tabelle. Ab dem vierten Jahr erhalten sie keine weitere Lohnerh?hung.
Fixl?hne per 1. Januar 2024 (in CHF)
Anhebung per 1. Januar 2025: neue Fixl?hne (in CHF)
Postdoktorierende und wiss. Assistierende II
Der Fixlohn von Postdoktorierenden und wissenschaftlichen Assistierenden II erh?ht sich bis im dritten Jahr automatisch in den vorgegebenen Schritten, siehe folgende Tabelle. Ab dem vierten Jahr erhalten sie keine weitere Lohnerh?hung.
Fixl?hne per 1. Januar 2024 (in CHF)
Anhebung per 1. Januar 2025: neue Fixl?hne (in CHF)
Im Ausnahmefall und je nach Vorgaben des Mittelgebers kann statt einem Fixlohn auch ein Pauschallohn vereinbart werden. Die H?he des Lohns ist abh?ngig von den Mittelgebern bzw. den Projektmitteln und entnehmen Sie Ihrem Arbeitsvertrag.
Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gew?hr. Die zugrundeliegenden Regelungen k?nnen sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben ver?ndert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die HR Beratung der ETH Zürich.