Betreuung Studierender anderer Hochschulen

Wenn Sie Bachelor- oder Master-Studierende anderer Hochschulen für ein Forschungsprojekt oder eine Studienarbeit betreuen, kann in den meisten F?llen eine Registrierung über die Mobilit?tsstelle erfolgen.  

Bewerbungsfrist für Studierende

  • generell: sp?testens zwei Monate vor geplantem Beginn
  • Visumspflicht Studierende: Wir empfehlen eine frühere Bewerbung, da der Visumsprozess bis zu drei Monate dauern kann. Dieser Prozess kann überhaupt erst mit der offiziellen Best?tigung der Mobilit?tsstelle begonnen werden.
  • Austausch: Die Bewerbungsfristen der Heimhochschule und der ETH Zürich für das jeweilige Austauschprogramm sind zudem massgebend.


Versp?tete Bewerbungen

In solchen F?llen kann weder ein rechtzeitiges Ausstellen des Visums von den jeweiligen Botschaften / Konsulaten garantiert werden, noch die fristgerechte Immatrikulation und Bereitstellung der Unterlagen.

Wir behalten uns vor, sehr versp?tete Bewerbungen nicht mehr zu bearbeiten.

  • Immatrikulation im Bachelor- oder Master-Studium an einer Hochschule mit Promotionsrecht (keine FH)
  • Projekt / Thesis dient dem Studium.
  • Projekt / Thesis entspricht keiner Erwerbst?tigkeit (weder bezahlt noch unbezahlt). Bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte  die Personalabteilung. (Eine bezahlte T?tigkeit als Hilfsassistenz muss ausserhalb des Projekts erfolgen und kann ggf. m?glich sein. Beachten Sie die Vorgaben für internationale Studierende.)
  • Aufenthalt von mind. 91 und max. 365 Tagen
    • Ausnahme: Mindestdauer zwei Monaten in einigen wenigen Austauschprogrammen m?glich
  • Austausch: Nomination für den Austausch durch die Heimhochschule


Weitere Bedingungen müssen je nach Programm erfüllt sein. 

A) Project Mobility Students

Bachelor-? und Masterstudierende anderer Hochschulen k?nnen als sogenannte Project Mobility Students ein Forschungsprojekt oder eine Studienarbeit an der ETH durchzuführen.

B) Austauschstudierende  

In einigen F?llen werden Projektstudierende von ihrer Heimhochschule für einen Austausch nominiert, d.h., sie erhalten einen Platz innerhalb eines Austauschvertrags. Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Austauschprogramms.

Dienstleistungen für Studierende

Die Studierenden erhalten von der Mobilit?tsstelle alle Informationen und Best?tigungen, die sie für die Einreiseformalit?ten ben?tigen.

Auf keinen Fall sollten Studierende selbst ein Visumsgesuch einreichen, bevor die Mobilit?tsstelle kontaktiert wurde. Ein falsch eingereichtes Visumsgesuch kann zu erheblichen Verz?gerungen führen.

Studierende, die sich l?nger als 90 Tage in der Schweiz aufhalten, ben?tigen eine Aufenthaltsbewilligung. Die entsprechenden Informationen dazu erhalten Studierende von der Mobilit?tsstelle.

Denken Sie unbedingt daran, sich frühzeitig mit der Mobilit?tsstelle in Verbindung zu setzen.

S?mtliche von der Mobilit?tsstelle zur Verfügung gestellten Informationen beziehen sich Aufenthalte an der ETH Zürich und in den Kantonen Zürich oder Basel-Stadt. Der Studierendenstatus berechtigt zum Aufenthalt und der Durchführung des Projekts oder der Studienarbeit an einem Standort der ETH Zürich.

Wird das Projekt ausserhalb der ETH Zürich durchgeführt, z.B. an einer Forschungsanstalt des ETH-Bereichs, liegt es in der alleinigen Verantwortung der betreuenden ETH-Professur in Zusammenarbeit mit der Personalabteilung der Forschungsanstalt, alle n?tigen Abkl?rungen vorzunehmen bezüglich des Aufnahmestatus sowie allf?lliger arbeitsmarktrechtlicher Vorgaben und die n?tigen Bewilligungen einzuholen. Die formelle Betreuung der Projekt- oder Studienarbeit muss zwingend durch eine Professur der ETH Zürich erfolgen.  

Mobilit?tsstudierende sind an der ETH immatrikuliert. Sie erhalten eine Studierendenkarte (Legi) und ein ETH-Login etc.

Studierende erhalten alle n?tigen Informationen zur Bewerbung und zum Aufenthalt an der ETH auf unserer Webseite, w?hrend dem Bewerbungsprozess und bei der pers?nlichen Einschreibung am Schalter der Mobilit?tsstelle nach der Ankunft in Zürich. Zus?tzlich zu den vorg?ngig erw?hnten Punkten (Visum, Unterkunft, Versicherung) erhalten die Studierenden Informationen zur Anmeldung beim Personenmeldeamt und der Aufenthaltsbewilligung, den IT-Services sowie allgemeine Informationen über die ETH und die Schweiz.  

Weitere Informationen

Praktika

Offizielle Praktika ben?tigen gem?ss Beh?rden einen Praktikumsvertrag, i.d.R. einen Praktikumslohn und eine Arbeitsbewilligung und k?nnen deshalb nicht über die Mobilit?tsstelle administriert werden, sondern müssen über die Personalabteilung und ggf. externe Seite IAESTE registriert werden.


G?ste  

In einigen F?llen kann eine Registrierung als Gast angebracht oder zwingend sein. Bitte konsultieren Sie die Webseiten der Personalabteilung und richten Sie weitere Anfragen direkt an sie.


Externe Doktorierende / PhD

Doktorierende müssen bei der Personalabteilung als akademische G?ste registriert werden. Ausnahme: Bundesstipendium.

Kontakt

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