Öffnung der Gebäude ab 3. August
Die globale Zahl an Neuinfektionen erreicht Woche für Woche neue H?chstwerte. Dennoch sieht der Masterplan für die kommende Teilphase weitere Lockerungen vor. Ab Anfang August haben die ETH-Angeh?rigen wieder Zutritt zu s?mtlichen Geb?uden der Hochschule.
Der Masterplan für die Teilphase vom 3. bis 30. August zeigt, dass die ETH Zürich weiterhin sehr behutsam vorgehen will – Spielr?ume, wo m?glich und Grenzen, wo n?tig. Im Zentrum steht die generelle ?ffnung der Geb?ude für ETH-Angeh?rige sowie für Besucherinnen und Besucher der Bibliothek, der Ausstellungen und Sammlungen sowie für Handwerker und G?ste von ETH-Angeh?rigen. Es gelten die gleichen ?ffnungszeiten wie vor der Schliessung. Der allgemeinen ?ffentlichkeit bleibt der Zutritt aber vorderhand noch verwehrt. Geb?ude ohne Prüfungen k?nnen auf begründeten Antrag von 澳门美高梅金殿n oder Abteilungen geschlossen bleiben.
?Der August steht ganz im Zeichen der Sessionsprüfungen?, erkl?rt Ueli Weidmann, Vizepr?sident für Infrastruktur und Leiter der ETH-Covid-Taskforce. Die gr?ssten Prüfungen konzentrieren sich zwar auf wenige Geb?ude, doch verteilen sich die über 600 schriftlichen und 400 mündlichen Prüfungen auf viele weitere ?rtlichkeiten. So ist die grunds?tzliche Geb?ude?ffnung eine Voraussetzung dafür, dass die Sessionsprüfungen unter m?glichst transparenten und studierendenfreundlichen Umst?nden stattfinden k?nnen.
Studierendenarbeitspl?tze frei zug?nglich
Damit sich die Studierenden auf die Prüfungen vorbereiten k?nnen stehen ihnen in den Geb?uden die gleichen Arbeitsplatzbereiche zur Verfügung wie vor der Schliessung. Die Arbeitspl?tze k?nnen ab 3. August ohne vorg?ngige Reservation belegt werden, aber deren Anzahl bleibt infolge der Abstandsregel weiterhin limitiert und wird jeweils vor Ort angegeben.
Schrittweise Rückkehr zu den Arbeitspl?tzen
Im August werden die Mitarbeitenden allm?hlich an ihre Arbeitspl?tze zurückkehren. ?Die Rückkehr in die Büros soll schrittweise und stets unter Einhaltung der Distanz- und Hygieneregeln erfolgen. Im August soll die Zusammenarbeit vor Ort sowie mit Kolleginnen und Kollegen im Homeoffice erprobt werden?, sagt Weidmann. ?Denn auch wenn wir voraussichtlich ab September wieder grunds?tzlich an der ETH arbeiten, wird ein gewisser Anteil an Homeoffice auch dann unseren Arbeitsalltag pr?gen?, führt er weiter aus.
Eine besondere Verantwortung kommt – so Weidmann – allen Vorgesetzten zu. Vorgesetzte müssen zusammen mit ihren Mitarbeitenden das schriftliche Schutzkonzept ihres Teams weiterentwickeln, aus dem hervorgeht, wie die Distanz-, Hygiene- und Lüftungsregeln eingehalten werden. Es müssen auch Regeln für Pr?senz und Homeoffice vereinbart werden, die wahrscheinlich mindestens bis Ende Jahr gelten. Für R?ume, in denen die Fl?che keine gleichzeitige Pr?senz aller Mitarbeitenden erlaubt, insbesondere für Grossraumbüros, muss das Papier auch einen Belegungs- bzw. Rotationsplan enthalten. Zudem sind individuelle L?sungen für Risikopersonen zu vereinbaren.
Zu besonderer Zurückhaltung bei der Rückkehr mahnt Weidmann die Mitarbeitenden im HIL-Geb?ude auf dem H?nggerberg und im ONA-Geb?ude in Oerlikon, weil da im August die grossen Prüfungen mit vielen Studierenden stattfinden: ?Meiden Sie für Ihre Pausen jene Zeiten und Orte, an denen die Studierenden auf die Prüfung warten oder aus der Prüfung str?men?.
Contact Tracing erm?glichen
?Angesichts der Belebung der Geb?ude stehen wir vor der grossen Herausforderung, Ansammlungen von Personen zu vermeiden?, sagt Weidmann und ruft alle ETH-Angeh?rigen auf, einen Beitrag zu leisten. Vor allem in den Korridoren der Geb?ude und vor den Eing?ngen zu den Prüfungsr?umen wie auch zu den grossen Verpflegungsst?tten sei darauf zu achten, dass es nicht zu gr?sseren Personenansammlungen kommt.
Um die Nachvollziehbarkeit von engen betrieblichen Kontakten gew?hrleisten zu k?nnen, sind die Mitarbeitenden aufgerufen, m?glichst in ihren Teams zu bleiben und Forschungsgruppen, sich nicht mit Kolleginnen und Kollegen anderer Gruppen zu mischen.
Listen mit Sitzungsteilnehmenden und G?sten führen
Bei Sitzungen ist der Leiter bzw. die Leiterin dafür verantwortlich, dass ein Protokoll mit einer Liste aller Teilnehmenden erstellt wird. In Labors und Werkst?tten ist ein Logbuch für gelegentliche und ausserordentliche Belegungen zu führen. Und wer Besucherinnen oder Besucher an die ETH einl?dt, hat eine Liste mit den Namen und Kontaktdaten zu erstellen. Schliesslich dürfen sich keine G?ste in Aufenthalts- und Pausenr?umen aufhalten.
Diese Massnahmen sollen alle dazu beitragen, dass die engen Kontaktpersonen eindeutig benannt und isoliert werden k?nnen, falls jemand an der ETH an Covid-19 erkranken sollte. Zudem empfiehlt die Schulleitung allen ETH-Angeh?rigen eindringlich, als zus?tzliches Tracing-Instrument die SwissCovid App zu nutzen.
?ber den Umgang mit Krankheitsf?llen, also wer wann wen zu informieren hat, welche Massnahmen ergriffen werden müssen und wie das Contact Tracing konkret abl?uft, darüber informiert ein ausführliches Merkblatt der Abteilung Sicherheit, Umwelt und Gesundheit.
Anreise, Verpflegung und Sport
Für die Parkpl?tze an der ETH gelten ab 3. August wie bereits angekündigt wieder die üblichen Tarife. Bei der Anreise an die ETH ist aber weiterhin darauf zu achten, Selbst- und Fremdgef?hrdung m?glichst klein zu halten. Dazu tr?gt die allgemeine Maskenpflicht in den ?ffentlichen Verkehrsmitteln bei. Wer immer kann, soll aber zu Fuss, mit dem Fahrrad, dem Motorrad oder auch mit dem Auto an die ETH kommen.
Das Gastronomieangebot im Zentrum und auf dem H?nggerberg wird schrittweise ausgebaut. Aktuelle Informationen dazu sind der entsprechenden Webseite zu entnehmen. In den Wartebereichen zu den Gastronomiebetrieben ist zwingend eine Maske zu tragen, sofern sie sich in geschlossenen Geb?uden befinden. Die Maskenpflicht gilt auch für Warteschlangen im Freien, sofern die Abstandsregel (1.5m) nicht eingehalten werden kann.
Die Sportangebote des ASVZ k?nnen mit Einschr?nkungen gem?ss dem Schutzkonzept des Sportverbands genutzt werden. Detaillierte Informationen zum Angebot finden sich auf der externe Seite ASVZ-Website.
Reisen ins und aus dem Ausland
Der Bund hat eine Liste von L?ndern erstellt, in denen ein erh?htes Infektionsrisiko besteht, die st?ndig aktualisiert wird. Damit verbunden gilt seit 6. Juli die Vorschrift: Wer aus einem solchen Land in die Schweiz einreist, muss sich für externe Seite zehn Tagen in Quarant?ne begeben. Diese Regelung betrifft selbstverst?ndlich auch ETH-Angeh?rige, die an der ETH zudem weitere vier Tage eine Hygienemaske tragen müssen.
Wer wissentlich in ein Risikoland einreist und bei der Rückkehr die Arbeit w?hrend der Quarant?ne nicht im Homeoffice verrichten kann, muss für die Sollarbeitsstunden das Zeitguthaben einsetzen. Für detaillierte Informationen k?nnen sich ETH Angeh?rige in diesem Fall an die Personalverantwortlichen wenden.
?Reisen in L?nder, die sich auf der Liste befinden, sind wenn immer m?glich zu unterlassen?, warnt Taskforce-Leiter Weidmann. Bei Dienstreisen sei in jedem Fall eine sorgf?ltige Abw?gung von Nutzen und Risiko erforderlich. Nicht verschiebbare Dienstreisen in Risikol?nder müssen in jedem Fall von der vorgesetzten Person bewilligt werden, und es darf niemand zu einer solchen Reise gezwungen werden. Auch Studierenden, die ein Auslandspraktikum oder Gaststudium planen, r?t die Schulleitung von Reisen in solche L?nder dringend ab und appelliert an ihr Verantwortungsbewusstsein.
Vor einer besonderen Situation stehen neue Mitarbeitende, die aus einem dieser L?nder anreisen, um ihre Arbeit an der ETH aufzunehmen. Hier haben die vorgesetzten Personen sicherzustellen, dass sie die zehnt?gige Quarant?ne einhalten, dass die betroffenen Personen einen geeigneten Aufenthaltsort für die Quarant?ne haben und dass sie w?hrend dieser Zeit gut versorgt werden.
Ausblick auf die Teilphase ab September
?Die L?nderliste zeigt exemplarisch, wie schnell sich die Situation ?ndern kann?, gibt Weidmann zu bedenken. Deshalb wird die Taskforce weiterhin schnell reagieren, falls sich Massnahmen aufdr?ngen. Dafür hat die Schulleitung erg?nzend zum Masterplan einen Plan B abgesegnet, der in einem separaten Bericht vorgestellt wird.
W?hrend im August die Prüfungen oberste Priorit?t geniessen, gilt ab September die Aufmerksamkeit dem Herbstsemester. Ausserdem werden sich die Geb?ude durch die Rückkehr der Mitarbeitenden weiter beleben. Hinzu kommen Veranstaltungen, die bis Ende August generell untersagt bleiben. Hier d?mpft Weidmann die Erwartungen: ?Wir rechnen mit einem grossen Ansturm an Anfragen für den Herbst, gleichzeitig stehen uns wegen Lehrveranstaltungen, die sich teils in den Abend erstrecken, weniger R?ume zur Verfügung, die ausserdem über eingeschr?nkte Kapazit?ten verfügen.?
Die Veranstaltungen werden daher priorisiert. An erster Stelle werden solche bewilligt, die für die ETH als Ganzes von grosser Bedeutung sind. Dann folgen Veranstaltungen aus dem Akademischen Kalender, etwa Einführungs- und Abschiedsvorlesungen, und Veranstaltungen mit Bezug zum Wissenstransfer. Erst dann ist an ?ffentliche Anl?sse und Veranstaltungen von Partnern der ETH zu denken. ?Es wird Entt?uschungen geben, doch wir sind froh, wenn wir ab September überhaupt wieder Veranstaltungen durchführen k?nnen?, resümiert Weidmann.