Differenzierte Abkehr von der generellen Maskenpflicht
Die Corona-Situation entspannt sich weiter. Nach den Entscheiden des Bundesrates hat auch die Schulleitung weitere Lockerungen beschlossen. Die ?nderungen betreffen vor allem die Maskentragepflicht, die in Aussenr?umen aufgehoben und in Innenr?umen partiell gelockert wird. Auch Veranstaltungen und Sportaktivit?ten sind wieder breiter m?glich.
Im Gleichschritt mit den Lockerungen des Bundesrates hat die Schulleitung auf Antrag des Krisenstabs entschieden, auch an der ETH Zürich weitere Lockerungen vorzunehmen und hat die Eckwerte für den neuen Masterplan verabschiedet. Dieser wird in den n?chsten Tagen finalisiert und am n?chsten Dienstag aufgeschaltet. Die Lockerungen treten bereits ab Samstag 26. Juni 2021 in Kraft und sind bis mindestens Mitte August gültig. Vorgesehen sind unter anderem eine differenzierte Abkehr von der generellen Maskentragepflicht und eine Erlaubnis für Apéros im Aussenraum.
Maskenfrei in Aussenr?umen
Wer sich an der ETH Zürich in den Aussenbereichen bewegt, muss ab morgen Samstag keine Maske mehr tragen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern gilt aber weiterhin. Wo enge Kontakte nicht vermieden werden k?nnen (z.B. beim Anstehen vor Food-St?nden), soll weiterhin eine Maske getragen werden.
?Mit diesen Lockerungen gewinnen wir ein Stück Freiheit zurück?, kommentiert der Leiter des ETH-Krisenstabs, Ulrich Weidmann den Schritt. Um gleich daran zu erinnern, dass es nun umso wichtiger sei, die Abstandsregel einzuhalten. Auch die Hygieneregeln (H?nde waschen oder desinfizieren) gelten weiterhin als wichtige und notwendige Massnahmen gegen eine Ausbreitung des Coronavirus.
Erleichterung der Maskenpflicht in Innenr?umen
Etwas differenzierter sind die Regeln für das Maskentragen in Innenr?umen. Hier darf am Arbeitsplatz beziehungsweise am Studierenden-Arbeitsplatz die Maske abgenommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Abstandsregeln von 1,5 Metern Minimaldistanz und die Fl?chenregel von mindestens 10 Quadratmetern Bürofl?che pro Person eingehalten werden. Die Vorgesetzten k?nnen je nach r?umlichen Gegebenheiten das Maskentragen vorschreiben.
Wer sich in den Geb?uden bewegt, muss eine Maske tragen. Das Gleiche gilt für Besprechungen, Sitzungen oder beim Kontakt mit Kundinnen oder Kunden – auch wenn die Abstands- und Fl?chenregeln eingehalten werden. Ausnahmsweise k?nnen bei kleinen Sitzungen im gegenseitigen Einvernehmen die Masken abgelegt werden.
?Die Pandemie ist noch nicht vorbei, noch sind nicht alle vollst?ndig geimpft und es gibt Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden dürfen. Deshalb sollten wir jetzt in der Frage des Tragens von Masken tolerant sein, miteinander sprechen und allf?llige ?ngste von Kolleginnen und Kollegen ernst nehmen. Lieber einmal zu viel die Maske tragen anstatt einmal zu wenig?, sagt Ulrich Weidmann. Besonders gef?hrdete Personen suchen nach Rücksprache mit der behandelnden ?rztin oder dem behandelnden Arzt im Gespr?ch mit ihren Vorgesetzten nach einer L?sung (z.B. Einzelbüro, Homeoffice).
Schutzkonzept Lehre wird vereinfacht
In der Lehre erm?glichen die Lockerungen, das geltende Schutzkonzept FS21 zu vereinfachen. Lehrveranstaltungen k?nnen grunds?tzlich wieder physisch stattfinden. Nach der sicheren und erfolgreichen Durchführung der letzten zwei Prüfungssessionen werden auch die Prüfungen in der zweiten Augusth?lfte vor Ort und voraussichtlich mit vergleichbaren Schutzmassnahmen wie in den letzten Sessionen stattfinden. Das Rektorat wird sp?testens Anfang August unter anderem über die Durchführung der Sessionsprüfungen informieren.
Homeoffice-Empfehlung bleibt, aber…
Dank des eigenen Testprogramms hat die ETH Zürich schon seit 7. Juni eine Homeoffice-Empfehlung und keine Homeoffice-Pflicht. Daran wird nichts ver?ndert. Es gilt weiterhin, dass ins Büro kommen darf, wer besser oder produktiver in den R?umen der ETH arbeitet. Die anstehende Ferienzeit wird dafür sorgen, dass die Belegung der Büros und Labore tendenziell nicht zu dicht ist. Vorgesetzte haben dafür zu sorgen, dass die Abstands- und Fl?chenregeln eingehalten werden. Sie dürfen ihre Mitarbeitenden nur dann zur Arbeit vor Ort anhalten, wenn dies betrieblich notwendig ist.
Wer regelm?ssig mindestens einen Tag pro Woche vor Ort arbeitet und nicht bereits vollst?ndig geimpft oder genesen ist, hat die Gelegenheit, sich einmal pro Woche testen zu lassen. Er oder sie kann regelm?ssig im Rahmen des CoVMass-Testprogramms der ETH einen PCR-Speicheltest machen; alternativ kann auch ein Antigen-Schnelltest in einer Apotheke gemacht werden.
… Rückkehr an den Arbeitsplatz wird vorbereitet
Das Angebot, für einzelne Tage an die ETH zurückzukehren, kann auch als Wieder-Eingew?hnung für die Zukunft betrachtet werden. Denn: ?Wir sollten uns allm?hlich konkreter mit dem Gedanken befassen, dass wir nach den Sommerferien in einen regul?ren Arbeitsmodus zurückkehren dürfen?, sagt Ulrich Weidmann. Und weiter: ?Um gut für diesen Moment gerüstet zu sein, sollten sich alle Vorgesetzten mit ihren Teams überlegen, wie sie diesen Prozess der Rückkehr am besten gestalten.?
Apéros draussen wieder m?glich
Lockerungen sind im neuen Masterplan auch für die Gastronomie vorgesehen. Für Verpflegungsangebote in den Innen- und Aussenbereichen der ETH-Gastrobetriebe entf?llt die maximale Personenzahl pro Tisch. In Einklang mit den Regeln des Bundes dürfen Getr?nke und Speisen in Aussenr?umen auch wieder stehend eingenommen werden. Wer ausserhalb der Gastrobetriebe im Aussenraum auf dem 澳门美高梅金殿 einen Apéro organisieren m?chte, richtet ein Gesuch an die Bewilligungsstelle der ETH Zürich.
In den Innenr?umen bleiben Apéros aufgrund der noch immer bestehenden Ansteckungsgefahr verboten. M?glich ist dagegen z.B. ein Umtrunk im Sitzen im Rahmen der Angebote der Verpflegungsanbieter der ETH.
Nachdem der Bundesrat auch die Regeln für Durchführung von Veranstaltungen gelockert hat, passt auch die ETH ihre Praxis der Bewilligung von Veranstaltungen an. Details dazu sind ab Dienstag der entsprechenden Webseite der Abteilung Services zu entnehmen. Auch das Sportangebot des ASVZ ist wieder hochgefahren worden. Auch hier sind die Details der externe Seite ASVZ-Webseite zu entnehmen.
Lockerungen auch beim Reisen
Wichtigste Neuerung beim Reisen ist die Reduktion der Risikoliste des BAG, die neu nur noch Staaten und Gebiete enth?lt, in denen für die Schweiz besorgniserregende Virusvarianten zirkulieren. Dies stellt eine allgemeine Erleichterung für Reisen dar. Nach wie vor sind aber alle ETH-Angeh?rigen aufgefordert, die Notwendigkeit einer Auslandreise sorgf?ltig abzuw?gen.
Ein Schritt vorw?rts
?Mit dem teilweisen Wegfall der Maskenpflicht und den weiteren Lockerungen machen wir einen Schritt in Richtung Normalit?t, wie wir sie vor Corona kannten – trotz der Einschr?nkungen, die wir noch gew?rtigen?, fasst Ulrich Weidmann die Situation zusammen. Und er hofft, dass sich die Schritte als nachhaltig herausstellen: ?Die Lage ist immer noch labil, wenn wir an neue Varianten des Virus denken oder die bevorstehende k?ltere Jahreszeit? Deshalb gelte es, acht- und wachsam zu bleiben.
Der Krisenstab beobachtet die Lage weiterhin aufmerksam. N?chste ?ffnungsschritte sind auf die Zeit nach den Sommerferien zu erwarten. Um alle bestm?glich vor dem Coronavirus zu schützen, empfiehlt die Schulleitung allen ETH-Angeh?rigen, denen dies m?glich ist, die Covid-19-Impfung zu machen.
Neuer Masterplan
Der neue Masterplan in der Version 3.4.4 wird im Laufe der n?chsten Woche finalisiert und auf der dann auch aktualisierten Corona-Webseite aufgeschaltet.