«Wir bleiben auf der vorsichtigen Seite»
Die ETH Zürich lockert die Coronamassnahmen im Einklang mit den Entscheiden des Bundesrats: Rückkehr an den Arbeitsplatz, Wegfall von Zertifikatskontrollen sowie eine reduzierte Maskenpflicht. Doch die ETH bleibt beim Lockern der Regeln etwas vorsichtiger.
Nachdem der Bundesrat s?mtliche Corona-Einschr?nkungen aufgehoben hat (mit Ausnahme der Isolation und der Maskenpflicht im ?ffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen), kehrt die ETH Zürich ab sofort zu einem weitgehend uneingeschr?nkten Betrieb zurück. ?Wir bleiben aber noch für ein paar Wochen auf der vorsichtigen Seite?, sagt Vizepr?sident Ueli Weidmann als Leiter des Krisenstabs zum Massnahmenbündel, das ab Semesterbeginn gilt.
Weiterhin Vorsicht walten lassen
?Auch wenn Omikron-Erkrankungen mittlerweile zum Alltag geh?ren und in den meisten F?llen glimpflich ablaufen, müssen wir dafür sorgen, dass sich nicht ganze Teams gleichzeitig anstecken?, erkl?rt Weidmann. Angesichts der immer noch hohen Ansteckungszahlen bestünde die Gefahr, dass der Betrieb beeintr?chtigt würde, wenn auf einen Schlag alle rund 30'000 ETH-Angeh?rigen ohne Schutzmassnahmen zurück auf dem 澳门美高梅金殿 w?ren. ?Zum anderen ist es der Schulleitung weiterhin ein grosses Anliegen, vulnerable ETH-Angeh?rige vor Ansteckungen zu schützen?, sagt Weidmann.
So gilt bei T?tigkeiten, die einen Aufenthalt in einem bestimmten Raum bedingen – am Arbeitsplatz, bei Sitzungen, in H?rs?len und Seminarr?umen – weiterhin die Maskentragpflicht. Bei T?tigkeiten, die nicht betrieblich oder für das Studieren an der ETH erforderlich sind, etwa beim Besuch von Veranstaltungen, Apéros, bei Sportangeboten des ASVZ usw., werden im Einklang mit dem Rest der Schweiz die Schutzvorkehrungen aufgehoben. Allerdings dürfen Apéros und Veranstaltungen ohne Masken bis auf Weiteres nur in abtrennbaren R?umen oder im Aussenraum stattfinden.
In Innenr?umen Masken tragen – mit wesentlichen Ausnahmen
Um geh?ufte Krankheitsf?lle zu vermeiden und vulnerable Personen zu schützen, gilt in den Innenr?umen der ETH nach wie vor eine allgemeine Maskentragpflicht – allerdings mit wichtigen Ausnahmen, die eine Rückkehr auf die 澳门美高梅金殿 erleichtern sollen.
So kann die Maske am Arbeitsplatz und Studienarbeitsplatz abgenommen werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Sitznachbar:innen eingehalten wird. Und selbstverst?ndlich gilt auch beim Essen und Trinken keine Maskentragpflicht.
Ausnahmen gelten auch für Veranstaltungen ausserhalb des Arbeits- und Studienbetriebs sowie im Bereich des ASVZ.
Für Lehrveranstaltungen ?ndert sich bezüglich der Maskentragpflicht nichts: Es gilt eine generelle Maskentragpflicht für alle Beteiligten in Lehrveranstaltungen. Einzig in H?rs?len, die über entsprechende Schutzvorkehrungen verfügen, dürfen die Dozierenden ohne Maske sprechen.
Zurück an die ETH – ohne Zertifikat
Auf Semesterbeginn ?ffnen wieder s?mtliche Geb?ude, und s?mtliche R?ume sind ohne Zertifikat frei zug?nglich, darunter auch die Bibliotheken, Museen und Ausstellungen sowie die R?ume des ASVZ.
W?hrend die Studierenden schon l?nger davon ausgehen, dass das Frühlingssemester vor Ort stattfindet, sind neu nun auch die Mitarbeitenden dazu aufgefordert, wieder vor Ort zu arbeiten – vorerst zumindest tageweise.
?Nach fast zwei Jahren mehrheitlich im Homeoffice muss sich das Zusammenarbeiten vor Ort erst wieder einspielen, mental und organisatorisch; das ben?tigt etwas Zeit?, sagt Weidmann. Kommt hinzu, dass die Schulleitung vermeiden will, dass sich die Büros zu schnell zu stark füllen. Sie bittet die Mitarbeitenden, ihre Anwesenheit mit ihren Vorgesetzten im Team zu besprechen und zu koordinieren. Insofern sind Mitarbeitende immer noch dazu aufgerufen, vorderhand einen Teil ihres Pensums im Homeoffice zu absolvieren.
Sitzungen, Workshops und Retreats vs. Veranstaltungen
In Sitzungsr?umen wird die minimale Platzanforderung von vier Quadratmetern pro Person aufgehoben. Neu gilt nur noch ein Mindestabstand von 1.5 Metern. Das bedeutet, dass ca. jeder zweite Platz belegt werden kann. An Sitzungen, Workshops oder Retreats gilt weiterhin die Maskentragpflicht, ebenso die Aufforderung, die R?ume regelm?ssig zu lüften.
Bei Veranstaltungen, die für die Ausübung der Arbeit beziehungsweise für das Studium nicht obligatorisch sind, entscheiden die Veranstalter:innen, ob eine Maskentragpflicht gilt, oder ob s?mtliche Schutzvorkehrungen aufgehoben werden k?nnen. Apéros dürfen wieder durchgeführt werden.
N?chste Schritte
Diese Regeln gelten bis auf Weiteres, voraussichtlich so lange, bis der Bundesrat auch die Maskentragpflicht im ?ffentlichen Verkehr aufhebt. ?Der ETH-Krisenstab beobachtet die Entwicklung der Fallzahlen und tauscht sich mit der Science-Taskforce des Bundes aus?, sagt Weidmann. Es k?nne davon ausgegangen werden, dass sich die Situation in den kommenden Wochen weiter beruhige.
?So hoffe ich, dass wir sp?testens Ende M?rz wieder zu einem neuen Normalbetrieb übergehen k?nnen, in dem uns die Pandemie nicht mehr permanent bestimmt?, sagt Weidmann.
Neuer Masterplan
Die detaillierten Coronaregeln, die für Arbeit und Studium gelten, k?nnen dem Download aktuellen Masterplan (PDF, 766 KB) entnommen werden.
Verhalten im Falle einer Corona-Infektion oder eines Kontakts mit Corona-Infizierten
* Wer Symptome hat, erscheint nicht zur Arbeit und macht einen Covid-Test.
* Wer positiv getestet worden ist, muss gem?ss den Vorschriften des Bundes in Isolation.
* Wer engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte, dem empfiehlt die ETH, sich zwischen dem dritten und dem fünften Tag danach testen zu lassen und für 10 Tage von zuhause aus zu arbeiten, falls m?glich. Sonst ist immer eine Maske zu tragen und Kontakte sind generell zu vermeiden.