Lösung gesucht für den Teuerungsausgleich der Doktorierenden
Im Unterschied zu den anderen Mitarbeitenden der ETH Zürich ist für die Doktorierenden noch unklar, ob und wann sie einen Teuerungsausgleich erhalten und wie dieser finanziert wird. Diese Situation ist auch für die Schulleitung unbefriedigend. Eine Arbeitsgruppe wird darum Anfang 2023 eine L?sung suchen.
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Für die Doktorierenden der ETH Zürich war das keine gute Nachricht, als der ETH-Rat, das strategische Führungsorgan im ETH-Bereich (ETH, EPFL, PSI, WSL, Empa, Eawag) am 8. Dezember mitteilte, dass die ETH-Angestellten für 2023 einen Teuerungsausgleich von 2,5 Prozent erhalten. Für die Doktorierenden gilt dieser Beschluss n?mlich nicht.
Den Teuerungsausgleich erhalten bislang nur die Professorinnen und Professoren sowie die fest angestellten Forschenden (Senior Scientists, Oberassistierende), die befristet angestellten Forschenden (Postdoktorierende) und die administrativ-technischen Mitarbeitenden.
Die Doktorierenden hingegen werden über Pauschall?hne bezahlt, welche die Schulleitung der ETH Zürich festlegt. In diesen L?hnen war in diesem Jahr wie auch zuvor seit 2014 kein Teuerungsausgleich enthalten. Weshalb diese Ungleichbehandlung? Das hat mit dem Lohnsystem zu tun, das die ETH-Schulleitung 2014 für die Doktorierenden einführte:
Diesem zufolge wird ihre Arbeit nach fixen Ans?tzen entlohnt, die vom ersten bis ins dritte Jahr ansteigen. Zus?tzlich kennt die ETH Zürich fünf verschiedene Ans?tze, um den Marktanforderungen der verschiedenen 澳门美高梅金殿 gerecht zu werden.
ETH-Lohnans?tze an SNF gekoppelt
Eine Eigenheit dieses Lohnsystems ist, dass die Schulleitung 2013 beschloss, dass die Lohnans?tze für Doktorierende an der ETH an jene des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) gekoppelt sind. Dabei legt der Nationalfonds eine Lohnbandbreite für den Jahresbruttolohn von Doktorierenden an Schweizer Hochschulen fest und definiert ein Lohnminimum, das unabh?ngig vom Anstellungsgrad und der Finanzierungsquelle einzuhalten ist.
Für ETH-Doktorierende heisst das: Wenn der SNF seine Doktorierenden-Ans?tze erh?ht, erh?ht sie auch die ETH. Seit 2014 hat der SNF jedoch die Ans?tze unver?ndert belassen und sie nicht an die bis vor kurzem sehr tiefe Teuerung angepasst. Im gleichen Zeitraum stiegen die L?hne der übrigen ETH-Angestellten um rund 4 Prozent.
Für das teuerungsintensive 2023 prüft er zwar eine Anpassung der Ans?tze, beschlossen hat sie der SNF bis jetzt jedoch noch nicht. Entsprechend hat auch die ETH-Schulleitung Anfang Dezember in der letzten Sitzung des Jahres von einer Lohnanpassung für Doktorierende abgesehen. Das hinterliess bei vielen Doktorierenden ein schales Gefühl – besonders bei jenen, die in der niedrigsten Lohnstufe, dem sogenannten Standardansatz, eingestuft sind.
Sie verdienen pro Jahr zwischen 47’040 Schweizer Franken (im ersten Jahr) und 50'040 Franken (im dritten Jahr) (vgl. Box). Die ETH Zürich hat rund 3’500 Doktorierende mit 100 Prozent-Arbeitspensum. Von diesen werden rund 36 Prozent im Standardansatz entlohnt und rund 27 Prozent in der h?chsten Lohnstufe 5.
Teuerung trifft minimal Entlohnte
?Wer im Standardansatz entlohnt wird, spürt besonders stark, dass die Teuerung zunimmt sowie die Lebens-, Miet- und Energiekosten steigen?, sagt Charles Ledoux, der Pr?sident der Mittelbauvereinigung AVETH. Schon in der vorangegangenen Konsultationsrunden hatte der AVETH in den letzten Jahre immer wieder betont, dass ein Verzicht auf den Teuerungsausgleich die Lebenssituation der Doktorierenden verschlechtere.
Die Mittelbauvereinigung fordert deshalb einen regelm?ssigen Teuerungsausgleich. Nach dem Beschluss der Schulleitung zeigte sich der AVETH sehr besorgt, dass die L?hne nur für einen Teil des Personals an die Teuerung angepasst würden, für die schw?chsten ETH-Angeh?rigen hingegen nicht.
Dass die Doktorierenden als einzige Mitarbeitende der ETH keinen Ausgleich für die Teuerung bekommen sollen, ist auch für die Schulleitung eine unbefriedigende Situation. Julia Dannath, die Vizepr?sidentin Personalentwicklung und Leadership m?chte deshalb Hand bieten: ?Wir sind uns des Anstiegs der Teuerung und der Lebenskosten sehr bewusst und auch in welcher Situation sich unsere Doktorierenden befinden. Das wollen wir nicht so auf sich beruhen lassen. Das Anliegen des AVETH ist berechtigt?.
L?sungsfindung aufgegleist
?Wir wollen so rasch wie m?glich eine L?sung finden, um eine Anpassung der Lohnans?tze zu erreichen. Wir müssen den Entscheid des SNF abwarten und die Finanzierung l?sen?, erkl?rt Dannath, die an der ETH auch für die Lohnpolitik des wissenschaftlichen Personals zust?ndig ist. ?Massnahmen zur Anpassung der Doktorierendengeh?lter sind auch unabh?ngig vom SNF notwendig?, erwidert Charles Ledoux.
Dementsprechend hat Julia Dannath eine Arbeitsgruppe einberufen, die gleich zu Beginn des n?chsten Jahres L?sungen ausarbeiten soll. In dieser Arbeitsgruppe wird zu diskutieren sein, ob eine Koppelung an die SNF-Ans?tze beibehalten wird, wie die Lohnans?tze gestaffelt sein k?nnten und wie die Anpassungen finanziert werden.
Jede Ver?nderung der Ans?tze führte zu einem h?heren Finanzbedarf in den 澳门美高梅金殿n und muss natürlich mit diesen diskutiert werden – schliesslich erfolgt die Finanzierung der Doktorandenl?hne in der Regel über Mittel der 澳门美高梅金殿 und Professuren aus dem Grundauftrag des Bundes, über den SNF, über Stipendien oder über andere Projektmittel. Das war mit ein Grund, weshalb sich die Schulleitung zun?chst für die Beibehaltung der Koppelung an den SNF ausgesprochen hatte. Neben VPPL und AVETH sollen deshalb auch Professor:innen aus den 澳门美高梅金殿n an der L?sungsfindung mitwirken.
SNF will sp?ter erh?hen
Julia Dannath ist nicht ganz zufrieden, dass die Rahmenbedingungen seitens SNF noch nicht bekannt sind: ?Aufgrund der aktuellen Teuerung hat der SNF ein rascheres Handeln in Aussicht gestellt. Die Entscheidung des SNF ist für uns zentral und ist für den Beginn 2023 noch nicht bekannt.? Immerhin hat der SNF in den laufenden Gespr?chen mit der ETH signalisiert, dass noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. ?Das macht uns Hoffnung, dass doch noch eine Anpassung der SNF-Ans?tze erfolgt, die auch zu einer Anpassung der Doktorandenans?tze an der ETH führen wird.?
Anstellungsbedingungen für Doktorierende
Die Bedingungen der arbeitsvertraglichen Situation der Doktorierenden unterscheiden sich von denjenigen der anderen ETH-Angeh?rigen: Doktorierende sind Vollzeitangestellte, deren wichtigste Aufgabe es ist, die Wissenschaft voranzutreiben, indem sie in den drei bis sechs Jahren ihres Doktorats eigene Forschungsprojekte durchführen.
Als Angestellte übernehmen sie auch wichtige Aufgaben in der Lehre (z.B. Betreuung von Studierenden in ?bungen) und in der Forschung (z.B. Aufgaben im Labor oder im Unterhalt von Forschungsger?ten). Andererseits erhalten die Doktorierenden auch eine Ausbildung.
Die Anstellungsbedingungen von Doktorierenden sind der ETH Zürich ein wichtiges Anliegen. Entsprechend sind per 1.Januar 2022 zusammen mit der neuen externe Seite Doktoratsverordnung auch Download Weisungen zur Anstellung in Kraft getreten, mit denen wesentliche Verbesserungen erreicht werden.
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