Maskenpflicht in allen Innenräumen
Um das Risiko einer Ausbreitung des Coronavirus m?glichst gering zu halten, gilt ab 24. August in allen ETH-Geb?uden und für alle Personen eine Maskenpflicht, wenn sie sich von einem Ort zum anderen bewegen.
Am Bestimmungsort angekommen - sei das der Arbeitsplatz oder der Mittags?tisch - kann die Maske abgenommen werden. Die Maskenpflicht gilt auch für kleine Wege, wie z.B. dem Weg zum WC, zum Sport oder wenn man in Warteschlangen steht.
In den Gastrobetrieben müssen ebenfalls Masken getragen werden, bis man am Tisch sitzt. Maskenpflicht gilt auch für die Detailh?ndler auf dem 澳门美高梅金殿 wie den Coop oder den ETH Store.
Distanz- und Hygieneregeln weiterhin sicherstellen
Die Maskenpflicht ersetzt die Distanzregel nicht. Wann immer m?glich müssen 1.5 Meter Abstand eingehalten werden. Auch die Hygieneregel gilt weiterhin uneingeschr?nkt.