Neuer Masterplan: Gratistests bis Ende Oktober
Die Mitte September kommunizierten ?nderungen zum Masterplan wurden in einen neuen Masterplan überführt, der zudem die Weiterführung der Testzentren an der ETH Zürich bis Ende Oktober vorsieht und die ?bernahme der Kosten, die vom Bund nicht getragen werden.
Die Schulleitung der ETH Zürich hat beschlossen, die beiden Zentren für Antigentests im Hauptgeb?ude und auf dem H?nggerberg bis mindestens Ende Oktober weiterzuführen. Die Kosten, die für die Tests anfallen, werden von der ETH Zürich bis Ende Oktober übernommen, sofern sie nicht vom Bund getragen werden. Auch für Testkosten von ETH-Angeh?rigen ausserhalb Zürichs, darunter Basel und Lugano, kommt die ETH bis Ende Oktober auf.
Subsidi?re Kostenübernahme für Tests
Der Bund hat letzten Freitag angekündigt, die Kosten für Antigen-Schnelltests nur noch bis 10. Oktober zu übernehmen, beziehungsweise bis Ende November für Personen, die eine erste Impfung erhalten haben. Darüber hinaus k?nnen sich nur noch Personen weiterhin gratis testen lassen, die eine Impfunvertr?glichkeit haben und diese ?rztlich bescheinigen lassen. Nicht betroffen von den neuen Regeln des Bundes ist das CovMass-Programm mit den PCR-Speicheltests. Diese Kosten werden weiterhin übernommen.
Der Entscheid zur subsidi?ren ?bernahme der Kosten durch die ETH bis Ende Oktober ist in den neuen Masterplan eingeflossen, zusammen mit den ?nderungen, die bereits am 17. September kommuniziert wurden.
Ablauf Zertifikatskontrollen Lehrveranstaltungen
Im Masterplan ist auch der Ablauf der Zertifikatskontrollen geregelt, die in der ?ffentlichkeit in den letzten Tagen zu reden gab. Denn Studierende und Mitarbeitende, die über kein Covid-Zertifikat bzw. keinen Impf- oder ETH-internen Testnachweis verfügen, werden für die Teilnahme an der Pr?senzlehrveranstaltung nicht zugelassen.
Zentral koordinierte externe Stewards prüfen systematisch und regelm?ssig das Zertifikat und einen gültigen Personalausweis (auch ETH-Karte). Zudem sind die Dozierenden und ihr Team aufgefordert, in kleineren Lehrveranstaltungen und Laborpraktika, wenn immer m?glich die Zertifikate zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch für ?bungen, in denen die Hilfsassistierenden aufgerufen sind, die Kontrollen durchzuführen. Lehrveranstaltungen, welche nicht auf dem 澳门美高梅金殿 stattfinden (Exkursionen, Feldkurse etc.), müssen fl?chendeckend durch die Dozierenden oder deren Personal kontrolliert werden.
Die hier geschilderte Art der Durchsetzung der Zertifikatspflicht wurde von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich gutgeheissen.
Maskenpflicht und Lüftung mit Frischluft
Neben der Zertifikatspflicht tragen eine generelle Maskenpflicht sowie technische Vorkehrungen zur Sicherheit im Unterricht bei. So laufen s?mtliche Lüftungen in den H?rs?len auf der Maximalstufe und verwenden ausschliesslich Aussenluft.
Weitere Informationen
Aktueller Masterplan auf der ETH-Corona-Webseite
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