6. Vorbereitung des Austauschs

Die Zeit vor der Abreise sollte in den Erfolg des Austauschs investiert werden.  

Pflicht

  • Prüfen Sie, welche Einreisedokumente Sie ben?tigen, und stellen Sie sich, dass Sie diese haben und diese für die komplette Dauer Ihres Austauschs gültig sind.
  • Falls Sie ein Visum ben?tigen, kümmern Sie sich frühzeitig darum.
  • Schreiben Sie sich selbstst?ndig regul?r in myStudies ein. Ihr Status wird ?im Mobilit?tsstudium? sein.
  • Tragen Sie kein Urlaubssemester ein.
  • Bei Bedarf informiert die Kanzlei über die Semestereinschreibung und zum ?bertritt ins Master-Studium.
  • Sie müssen die ETH-Semesterrechnung w?hrend Ihres Austauschs bezahlen.
  • Die Partnerhochschule gew?hrt Schulgelderlass.

Generell

  • Das Learning Agreement basiert auf Ihrem Studienplan.
  • Sie erhalten ein Learning Agreement von der Mobilit?tsstelle per E-Mail.
    • Austausch an schweizerischen oder aussereurop?ischen Partnerhochschule: Falls Ihr Departement wünscht, dass Sie das Dokument unterschreiben und auch von der Partnerhochschule unterschreiben lassen, wird Ihr Departement Sie darüber informieren.
    • Austausch an europ?ischen Partnerhochschule: Sie müssen das Dokument unterschreiben und auch von der Partnerhochschule unterschreiben lassen. Danach laden Sie das unterschriebene Dokument in Mobility-Online hoch.

Departementales Learning Agreement / Tutor Agreement

  • Bei gewissen Studieng?ngen müssen die Studienpl?ne und die Anrechnung mit Dozierenden und Tutor:innen vereinbart werden. Dafür gibt es ein eigenes Learning Agreement oder Tutor Agreement (entweder in myStudies oder auf einem separaten Dokument).
  • Falls von Ihnen dieses interne Dokument verlangt wird, werden Sie vom Departement darüber informiert. In dem Fall müssten Sie beide Dokumente verwenden. (Das heisst, dass das studiengangspezifische Agreement nicht das Learning Agreement der Mobilit?tsstelle ersetzt – oder umgekehrt.)  

Falls Sie für Ihre Partnerhochschule oder Ihr Visum einen Sprachnachweis ben?tigen und den noch nicht einreichen mussten, müssen Sie sich zeitnah darum kümmern.  

Fragen Sie Ihre Partnerhochschule früh nach Unterstützung und die notwendigen Prozesse. Das ist insbesondere in Bezug auf spezielle Lern-?? und Prüfungsbedingungen oder die Unterkunftssituation wichtig.

?Swiss-?European Mobility Programme? (SEMP)  

Sie k?nnen zus?tzliche finanzielle Mittel zu beantragen, um einen Teil der allf?lligen Mehrkosten zu decken, die mit Ihrer Behinderung verbunden sind. Kontaktieren Sie dafür die Mobilit?tsstelle mindestens vier Monate vor Ihrem Austausch.

Aussereurop?ische Partnerhochschulen

Studienarbeiten sind bei weltweite Programmen nicht m?glich. Es sind nur kleinere Projekte von maximal 10 KP m?glich, die im Studienplan aufgeführt werden müssen.

Schweizerische und europ?ische Partnerhochschulen

Studienarbeiten sind bei der Schweizer Mobilit?t und SEMP SMS m?glich, sofern Sie im Studienplan aufgeführt und vom Studiengang und der Partnerhochschule genehmigt worden sind. Wenn das zutrifft, beachten Sie Folgendes:

  • Eine extern angefertige Studienarbeit (z.B. Master-Arbeit) z?hlt als ETH-Arbeit.
  • Ein ETH-Professur muss die Arbeit gem?ss den ETH-Richtlinien bewerten und benoten, wobei sich diese Bewertung auf die der Partnerhochschule abstützen kann.
  • Besprechen Sie Erwartungen (z.B. Bericht, Pr?sentation) und Termine frühzeitig mit den Betreuungspersonen an der ETH und an der Partnerhochschule.
  • Sie müssen die Arbeit in myStudies erfassen. (Fragen zur korrekten Erfassung beantwortet Ihr Studiensekretariat.)
  • Erkundigen Sie sich bei der Partnerhochschule, ob und wie Sie die Belegung dort erfassen müssen und was zu beachten ist.

Frage sbe (vermutlich an ar?)

Korrekt so?

Empfohlen

Quellen (bei Interesse)

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